E-Auto laden zu Hause, sicher und schnell? Wir installieren Ihre Wallbox und erneuern bei Bedarf den Zählerschrank – normgerecht, sauber, zum Festpreis.
Zwei Minuten für Ihre Anfrage – den ganzen Rest übernehmen wir.
In 2 Minuten Eckdaten zu Wallbox oder Zählerschrank angeben – unverbindlich.
Sie bekommen schnell ein transparentes Festpreis-Angebot inkl. Anmeldung.
Wir installieren fachgerecht und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Sauber, termintreu und zum fairen Festpreis – vom Fachbetrieb.
11 oder 22 kW, sicher abgesichert, auf Wunsch mit Lastmanagement.
Moderner, normgerechter Zählerschrank – Voraussetzung für Wallbox und PV.
Wir kümmern uns um Anmeldung beim Netzbetreiber und die Einhaltung der Normen.
Kurz und ehrlich beantwortet.
Die Installation beginnt bei 1.200 € — das gilt für den einfachen Fall: kurze Leitungsstrecke, freier Platz im Zählerschrank, keine Erdarbeiten. Preistreiber sind vor allem die Länge und die Verlegeart der Zuleitung. Aufputz durch den Keller ist günstig, eine Erdverlegung im Garten deutlich teurer. Nach dem Ortstermin bekommen Sie einen verbindlichen Festpreis.
Ein neuer Zählerschrank beginnt bei 3.000 €, einschließlich Material, Anmeldung beim Netzbetreiber und rund zwei Arbeitstagen. Ob mehr nötig wird, hängt an drei Dingen: ob die Hauptleitung mitgetauscht werden muss, ob die Erdung des Hauses noch normgerecht ist und ob ein zweiter Zählerplatz gebraucht wird.
Nicht immer. Entscheidend ist, ob im vorhandenen Schrank Platz für Leitungsschutz und Fehlerstromschutz frei ist und ob er der VDE-AR-N 4100 entspricht — dazu gehört seit 2019 der APZ, der Anschlussplatz für Zusatzanwendungen. Bei Zählerschränken aus den letzten zehn Jahren reicht meist eine Erweiterung. Bei alten Verteilungen mit Schraubsicherungen führt kein Weg am Tausch vorbei. Wir prüfen das beim Ortstermin und sagen es Ihnen vor dem Angebot, nicht erst auf der Baustelle.
Beides ist nicht dasselbe. Eine Wallbox bis 12 kVA — also die üblichen 11 kW — ist nach § 19 NAV beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig: Der Netzbetreiber muss informiert werden, darf die Anmeldung aber nicht ablehnen. Erst darüber, etwa bei 22 kW, braucht es seine ausdrückliche Zustimmung. Zusätzlich gilt seit 2024 § 14a EnWG: Jede neue Ladeeinrichtung über 4,2 kW ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, muss registriert und steuerbar sein — dafür bekommen Sie reduzierte Netzentgelte. Die Anmeldung übernehmen wir.
Ja, die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber gehört bei uns dazu.
Förderprogramme ändern sich laufend und sind oft schnell ausgeschöpft. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, ob aktuell etwas verfügbar ist – versprechen aber nichts, was wir nicht halten können.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses, unverbindliches Festpreis-Angebot an – Sie hören schnell von uns.